Die Annahme des Gegenvorschlags der Klimagerechtigkeits-Initiative zwingt uns nun zu raschem Handeln. Der Ausbau der Fernwärme ist im Gange – einige Quartiere werden aber nicht durch die Fernheizung mit Wärme versorgt werden können. Dies trifft vor allem für Riehen, Bettingen, das Bruderholz und Strassenzüge in der Stadt zu, wo viele Einfamilienhäuser stehen.
Einige Eigentümerschaften haben bereits auf Wärmeversorgung durch Wärmepumpen mit Erdsonden oder mit Aussenluft umgestellt. Der finanzielle und bauliche Aufwand ist erheblich, trotz staatlicher Zuschüsse.
Es wäre sinnvoll, wenn nicht jede Eigentümerschaft eines Einfamilienhauses eigenständig eine solche Anlage als Ersatz der fossil betriebenen Heizung erstellen würde. Stattdessen könnten gemeinsame Lösungen realisiert würden. Technisch ist eine gemeinsame Lösung möglich, je nach Lage der einzelnen Häuser.
Da die Zeit drängt, wäre es sinnvoll, gemeinsam mit den Gemeinden Riehen und Bettingen Häusergruppen zu definieren, die sich für gemeinsame Wärmepumpe-Anlagen eignen und die Eigentümerschaften darüber zu orientieren. Mit den bestehenden Planunterlagen ist dies ohne grossen Aufwand möglich.
Auch hinsichtlich der Anreize, solche Ersatzmassnahmen für fossil betriebene Heizungen rasch umzusetzen, braucht es Verbesserungen. Dies, weil auch bedacht werden muss, dass in den letzten Jahren der laufenden Frist wahrscheinlich – wegen möglicher drohender Sanktionen eine sehr grosse Nachfrage gegeben sein wird. Eine zeitlich degressive Gestaltung zusätzlicher Finanzbeiträge wäre deshalb zu prüfen – auch um zeitnah Verbesserungen des Klimas erzielen zu können.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Regierungsrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Erachtet der Regierungsrat gemeinsame Anlagen zum Ersatz fossil betriebener Heizungen in Gebieten, die nicht von der Fernwärme oder dem Wärmeverbund Riehen bedient werden können als sinnvoll und förderungswürdig?
2. Besteht Bereitschaft, gemeinsam mit den Gemeinden Riehen und Bettingen in Zonen mit vornehmlich Einfamilienhäusern zu prüfen, wo gemeinsame Anlagen zur Versorgung mehrerer Einfamilienhäuser platziert werden könnten?
3. Können die Eigentümerschaften von für gemeinsame Lösungen geeigneten Einfamilienhäusern zusammen mit den Gemeinden Riehen und Bettingen orientiert und beraten werden?
4. Können zusätzlich zu den bestehenden Fördermitteln weitere Anreize, eventuell auf der Zeitachse degressiv gestaltet, zur Verfügung gestellt werden, um dem gegebenen Zeitdruck gerecht zu werden?
5. Sind gemeinsame Lösungen wie beschrieben auch denkbar für Photovoltaik-Anlagen?
Nicole Strahm-Lavanchy