Die 1998 im Kanton Basel-Stadt eingeführte Lenkungsabgabe soll «zum sparsameren Umgang mit Strom motivieren», wie es auf der Homepage des Amts für Umwelt und Energie heisst. Das System unterscheidet dabei zwischen den sogenannten Bezugseinheiten «Haushalte» und «Betriebe».
Haushalte bezahlen einen festgelegten Prozentsatz ihrer Stromrechnung als Förderabgabe in einen zweckgebundenen Stromspar-Fonds. Der Fonds wird im zweiten Quartal des Folgejahrs durch die Anzahl Bezugseinheiten (Einwohnerinnen und Einwohner an einem Stichtag) dividiert und als Stromsparbonus pro Kopf an alle Haushalte gleichmässig ausbezahlt. Ein Haushalt mit drei Personen und hohem Stromverbrauch zahlt demnach mehr Lenkungsabgaben, erhält jedoch den gleichen Stromsparbonus, wie ein Haushalt mit drei Personen und einem geringen Stromverbrauch.
Das System der Lenkungsabgabe funktioniert bei juristischen Personen ähnlich. Auch die Betriebe bezahlen einen festgelegten Prozentsatz ihrer Stromabgabe als Förderabgabe in einen zweckgebundenen StromsparFonds für Betriebe. Anders als bei den Haushalten wird die Gesamtsumme des Fonds nach Massgabe der anrechenbaren AHV-Lohnsumme auf die bonusberechtigten Betriebe verteilt. Nach Angaben des Amts für Umwelt und Energie sollen damit diejenigen Firmen belohnt werden, die viele Arbeitsplätze anbieten und Strom effizient nutzen.
Dieser Auszahlungsschlüssel benachteiligt jedoch diejenigen KMU, welche in stromintensiven Niedriglohnsektoren tätig sind. Eine Anwaltskanzlei mit 10 Mitarbeitenden und per se geringem Stromverbrauch bezahlt weniger Lenkungsabgaben im Vergleich zu einer Bäckerei mit 11 Mitarbeitenden und der Tätigkeit geschuldeten wesentlich höherem Stromverbrauch. Aufgrund der in der Regel höheren AHV-Lohnsumme erhält die Kanzlei jedoch den höheren Betrag aus dem Stromsparbonus-Fonds zurück als die Bäckerei mit tieferer AHVLohnsumme. Im Vergleich zur pro-Kopf-Auszahlung bei Haushalten stellt dies keine gleichmässige Verteilung des Stromsparbonus dar. Zudem widerspricht dies dem festgehaltenen Grundsatz der Belohnung der Unternehmen, die viele Arbeitsplätze anbieten.
Die Motionärinnen und Motionäre fordern den Regierungsrat aus diesem Grund auf, den Verteilschlüssel des Stromspar-Fonds für Betriebe derart anzupassen, dass der Stromsparbonus für Betriebe pro Mitarbeitenden ausgezahlt wird.
Nicole Strahm-Lavanchy