Energie ist ein unentbehrlicher und wichtiger Teil unseres Alltags. Mit dem revidierten kantonalen Energiegesetz vom 16. November 2016 hat der Kanton die Weichen gestellt, um die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung in Basel-Stadt voranzutreiben. Auch zwingt uns der vom Stimmvolk am 27. November 2022 gutgeheissene sehr ambitionierte Gegenvorschlag der Klimagerechtigkeits-Initiative «Netto Null» bis im Jahr 2037 zu raschem Handeln.
Der Kanton Basel-Stadt ist bei der Wärmeversorgung auf Kurs und der Ausbau der Fernwärme ist in vollem Gange. Um alle Heizungen der Gebäude im Kanton bis 2037 mit erneuerbarer Energie zu versorgen, müssen aber die gesetzlichen Grundlagen für sämtliche Technologien optimiert werden. Denn in unserem Kanton können einige Quartiere nicht durch eine Fernheizung mit Wärme versorgt werden. Dies trifft vor allem für Riehen, Bettingen, das Bruderholz und etliche Strassenzüge in der Stadt zu, wo viele Einfamilienhäuser stehen. Ein kantonaler behördenverbindlicher Energierichtplan gibt diesbezüglich Auskunft, wo welche Wärmeversorgung priorisiert wird. Er hält die aktuelle Energieversorgungssituation im Kanton Basel-Stadt fest und zeigt auf, mit welchen Massnahmen in Zukunft Angebot und Nachfrage an Wärme und Kälte pro Gebiet so erneuerbar, wirtschaftlich, energie- und ressourceneffizient wie möglich bereitgestellt und genutzt werden können. Er verschafft einen Überblick darüber, in welchen Gebieten welche örtlich gebundenen erneuerbaren Energieträger wie Fernwärme, Grundwasser oder Erdwärme vorzugsweise zu nutzen sind.
Einige Eigentümerschaften haben nun bereits auf Wärmeversorgung durch Wärmepumpen mit Erdsonden oder mit Aussenluft umgestellt. Der finanzielle und bauliche Aufwand ist erheblich, trotz staatlicher Zuschüsse. Es wäre deshalb folgerichtig, wenn nicht jede Eigentümerschaft eines Einfamilienhauses eigenständig eine solche Anlage als Ersatz der fossil betriebenen Heizung erstellen würde. Stattdessen könnten gemeinsame Lösungen realisiert werden. Technisch ist es möglich, je nach Lage der einzelnen Häuser. Da die Zeit drängt, wäre es zielführend, gemeinsam mit den Gemeinden Riehen und Bettingen Häusergruppen zu definieren, die sich für gemeinsame Wärmepumpe-Anlagen eignen und die Eigentümerschaften darüber zu orientieren. Mit den bestehenden Planunterlagen ist dies ohne grossen Aufwand möglich. Auch hinsichtlich der Anreize, solche Ersatzmassnahmen für fossil betriebene Heizungen rasch umzusetzen, braucht es Verbesserungen. Dies, weil auch bedacht werden muss, dass in den letzten Jahren der laufenden Frist wahrscheinlich – wegen möglicher drohender Sanktionen – eine sehr grosse Nachfrage gegeben sein wird. Eine zeitlich degressive Gestaltung zusätzlicher Finanzbeiträge wäre deshalb zu prüfen – auch um zeitnah Verbesserungen des Klimas erzielen zu können.
Um diese Fragen näher zu beleuchten, habe ich eine Interpellation zum Thema eingereicht.
Gemäss Interpellationsbeantwortung erachtet auch der Regierungsrat eine Verbundlösung als sinnvolle Variante. Entsprechend sind neue Wärmenetze, z.B. von Nachbarschaften, gemäss kantonaler Energieverordnung auch förderungsberechtigt.
Auf die Frage, ob der Kanton von sich aus geeignete Zonen prüfen würde, geht der Regierungsrat wie folgt ein: Verbundlösungen benötigen eine Heizzentrale und ein Leitungsnetz zu den einzelnen Liegenschaften. Ob Einzellösungen oder Verbundlösungen energetisch und wirtschaftlich sinnvoll sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Unterstützung bieten die kantonale Energieberatung des Amts für Umwelt und Energie oder private Energieversorger und Planungsbüros. In der Praxis werden kaum Wärmeverbünde mit wenigen angeschlossenen Liegenschaften realisiert. Meistens liegt das nicht an der technischen Machbarkeit, sondern scheitert aus Gründen der Wirtschaftlichkeit oder eigentumsrechtlichen Fragen. Die Wärmeversorgung von privaten Einfamilienhäusern liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Eigentümerin, so argumentiert die Regierung.
Die Frage stellt sich, ob Eigentümerschaften von für gemeinsame Lösungen geeigneten Liegenschaften zusammen mit den Gemeinden Riehen und Bettingen orientiert und beraten werden? Bereits nach der Einführung des revidierten Energiegesetzes im Jahr 2017 hat das Amt für Umwelt und Energie in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Riehen und der IWB Industrielle Werke Basel Informationsveranstaltungen für interessierte Liegenschaftsbesitzende durchgeführt. Solche Veranstaltungen können durchaus bei Bedarf in ähnlichem Rahmen wiederholt werden, so die Antwort des Regierungsrats mit der folgenden Begründung: Die Planung und Umsetzung von Verbundlösungen zur Wärmeversorgung in privaten Einfamilienhäusern ist die Aufgabe der Eigentümerinnen und Eigentümer. Zudem sind die meisten Liegenschaften unterschiedlich, und beim Heizungsersatz können eine Vielzahl von Faktoren eine Rolle spielen (z.B. Wärmebedarf der Gebäude, installierte Wärmeabgabesysteme, Vorlauftemperaturen, Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt Seite 3/3 relative Lage der Liegenschaften zueinander, u.a.). Deswegen muss sich jeder Eigentümer und jede Eigentümerin selber oder zusammen mit seiner Nachbarschaft um seine bzw. ihre gute Lösung kümmern. Ein geeignetes Instrument, das in dieser Situation helfen kann, ist der GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone), der von einem Energiefachmann spezifisch für die Liegenschaft erstellt und vom Amt für Umwelt und Energie mit 500 Franken gefördert wird.
Auf die Frage, ob zusätzlich zu den bestehenden Fördermitteln weitere Anreize, eventuell auf der Zeitachse degressiv gestaltet, zur Verfügung gestellt werden könnten, um dem gegebenen Zeitdruck gerecht zu werden, antwortet die Regierung wie folgt:
Die bestehenden Fördermittel sind im kantonalen Vergleich hoch angesetzt und ausreichend, auch für die Förderung von Verbundlösungen (vgl. EnV, Anhang 11, Punkt 13). Die Förderbeiträge sind so bemessen, dass die Mehrkosten gegenüber einer konventionellen Heizung abgedeckt sind. Es braucht somit aus heutiger Sicht keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Ob die Förderung der Massnahmen im Bereich Heizungsersatz degressiv ausgestaltet werden müssen, ist so kurz nach der Abstimmung nicht klar. Im Moment ist davon auszugehen, dass mit den aktuell gültigen Regelungen die Verfassungsziele erreichen werden können. Mit dem Ratschlag vom 8. Dezember 2021 (Nr. 21.1696.01) zur Teilrevision des IWB-Gesetzes zur Umsetzung der Motion Jürg Stöcklin betreffend «die Vermeidung von nicht amortisierbaren Investitionen und einen geordneten Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung durch die IWB bis 2050 (Dekarbonisierung)» ist ein Ende der fossilen Wärmeversorgung auf das Jahr 2037 vorgesehen. Sobald der Grosse Rat diese Gesetzesänderung verabschiedet hat, liegt dazu ein klar verbindlicher Rahmen vor.
Sind gemeinsame Lösungen wie beschrieben auch für Photovoltaik-Anlagen denkbar? Gemäss Regierungsrat ist der Zusammenschluss von Photovoltaikanlagen bereits heute im Rahmen einer ZEV (Zusammenschluss zum Eigenverbrauch) oder dem Praxismodell VNB (Dienstleistungsmodell des Verteilnetzbetreibers) möglich.
Als innovativer und wohlhabender Kanton haben wir die Möglichkeit, den nötigen Wandel für einen nachhaltigen Umgang mit Ressourcen voranzutreiben. Deshalb wäre eine proaktive Vorgehensweise in diesem Thema wünschenswert, um zielführender und vor allem schneller in der Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sein.
Die Initiative bleibt leider immer noch allein bei den Liegenschaftsbesitzenden, um die private Wärmeversorgung ausserhalb der Gebiete mit Fernwärme oder dem Wärmeverbund in Riehen, weiter abzuklären und die Umstellung zu organisieren. Die Antworten und Ausführungen des Regierungsrats zeigen hier mögliche Wege auf, wie gemeinschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung ausgearbeitet und realisiert werden können. Es ist nicht nur für jeden Liegenschaftsbesitzenden persönlich sehr wertvoll, sich umfassend über die diversen Möglichkeiten zu informieren, sondern auch um Gutes zu tun zugunsten einer nachhaltigen Umwelt, unserer Gesellschaft – aber auch für das Portemonnaie.