Die Dekarbonisierung des motorisierten Individual-Verkehrs ist ein zentrales Element der Klimapolitik des Kantons Basel-Stadt und wird unter anderem durch die Bereitstellung eines ausreichenden Angebots an Ladestationen unterstützt. In diesem Zusammenhang hat der Regierungsrat auch ein bedingt rückzahlbares Darlehen zur Finanzierung von 200 öffentlich zugänglichen Ladestationen auf der Allmend gewährt. Ein Teil dieser öffentlich zugänglichen Ladestationen auf der Allmend ist bereits in Betrieb, der Rest soll in den nächsten Jahren folgen. Daten zur Belegung der Ladestationen ergeben indes, dass die Ladestationen je nach Ort und Zeit nicht ausgelastet sind. Die Einführung batterieelektrischer Nutzfahrzeuge ist ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Umweltauswirkungen im Wirtschaftsverkehr. Für den Markthochlauf batterieelektrischer Nutzfahrzeuge bedarf es jedoch einer ausreichenden und zuverlässigen Ladeinfrastruktur, die den unterschiedlichen Nutzungsszenarien im Wirtschaftsverkehr gerecht wird. Dabei ist ausschlaggebend, dass die Anforderungen der Nutzer im Mittelpunkt der Überlegungen zur Ausgestaltung der Ladeinfrastruktur stehen. Dies ist Grundvoraussetzung für die Integration und Verbreitung entsprechender E-Nutzfahrzeuge. Der Einsatz alternativer Antriebstechnologien muss im Vergleich zu konventionell betriebenen Fahrzeugen kostenmässig wettbewerbsfähig sein. Zur Gewährleistung eines möglichst hohen Nutzungsgrades ist daher für Unternehmen die Integration des Ladevorganges in den Betriebsprozess und in die Betriebszeiten unerlässlich. Hierbei können Unternehmen einerseits die Standzeit des Fahrzeuges ausserhalb der Betriebszeiten zum Laden nutzen; andererseits Zwischenladungen in den betrieblichen Prozess integrieren, sofern der Ladevorgang ausserhalb der Betriebszeit zur Erbringung der benötigten Tagesfahrleistung nicht ausreicht. Zwischenladungen sind insbesondere auch im Rahmen der Stand- und Wartezeiten möglich, die bei der Erbringung von Dienstleistungen, beim Be- und Entladen oder beim Umschlag entstehen. Hierzu sind Unternehmen indes auf die Verfügbarkeit von Ladestationen im öffentlichen Strassenraum angewiesen. Vor dem Hintergrund, dass die Verfügbarkeit der Lade-Infrastruktur je nach Standort und Nachfrage variiert, erscheint es erforderlich, dass Unternehmen im Voraus planen und gegebenenfalls Reservierungen vornehmen können, um sicherzustellen, dass während der Stand- und Wartezeiten der Zugang zu einer Ladestation und hiermit die Integration des Ladevorganges in den Betriebsprozess möglich ist.
Der Regierungsrat wird vor dem Hintergrund gebeten, zu prüfen und berichten:
1. welche Massnahmen ergriffen werden können, um das Laden von Elektro-Gewerbefahrzeugen auf Allmend grundsätzlich zu erleichtern und den Gewerbetreibenden gleichzeitig das Suchen nach einer freien öffentlichen zugänglichen Ladestation für ihr elektrisch betriebenes Gewerbefahrzeug zu ersparen;
2. ob die Einführung eines virtuellen Buchungssystems möglich ist, mit dem Unternehmen im Voraus die Parkfelder mit Ladesäulen für den gewünschten Zeitraum reservieren bzw. die Belegung der Parkfelder einsehen können;
3. wie die Gewerbetreibenden an Werktagen zu Betriebszeiten (07.00 – 17.00 Uhr) von einem Vorrang der öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur profitieren können;
4. ob die genehmigte Lade- und Parkdauer bei öffentlich zugänglichen Ladeinfrastrukturen für Gewerbetreibende von drei auf vier Stunden ausgeweitet werden kann.
Nicole Strahm-Lavanchy